Betriebsschließung
Ihr Schutz vor einer möglichen Betriebsschließung.
Die Betriebsschließungsversicherung deckt entgangenen Betriebsgewinn und entstandene Kosten ab. Außerdem sind Sachschäden enthalten, die Ihnen durch Behörden angeordnet wurden.
Behördlicherseits kann es sich dabei um folgende Maßnahmen handeln:
- die Schließung des Betriebs
- die Desinfektion des Betriebes
- Tätigkeitsverbote gegen Inhaber oder Ihre Mitarbeiter
- die Vernichtung von Waren und Vorräten
Das Antivirenprogramm für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung und umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Finanzieller Ausgleich für den Schließungsschaden, d.h. für den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Betriebskosten wie Miete oder Pacht
- Lohn- und Gehaltsaufwendungen infolge eines Tätigkeitsverbotes gegen die Mitarbeiter oder den Inhaber
- Ersatz des Waren- und Vorräteschadens sowie Kostenersatz für die Brauchbarmachung oder Vernichtung von Waren und Vorräten (wenn diese mit Krankheitserregern befallen sind).
- Kosten für die Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtungen
- Aufwendungen für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz