Betriebliche Alltagsvorsorge
Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.
Bei der klassischen, arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Chef die Beiträge zur späteren Rente allein.
Arbeitnehmer können aber auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Für Beträge bis zu 268 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 536 Euro keine Steuern.
Dieses arbeitnehmerfinanzierte Modell lohnt sich nur, wenn Sie besonders alt werden. Legt der Chef dagegen seine eingesparten Sozialbeiträge (etwa 20 Prozent) oben drauf, haben Sie Ihr Geld deutlich schneller wieder raus.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung bei neuen Verträgen 15 Prozent zuschießen.